Mediative Beratung

Seit Juli 2018 bin ich berechtigt, die Bezeichnung Mediator bzw. AnwaltMediator zu tragen. Dabei verstehe ich Mediation als eine alternative Form der Streitbeilegung. In der Mediation wird im Rahmen eines klar strukturierten Ablaufes durch besondere gezielte Fragetechniken die Möglichkeit eröffnet, die Interessen und Bedürfnisse sichtbar zu machen, die hinter den, jeweils von den streitigen Parteien, vertretenen Standpunkten stehen.

Denn auf der Ebene von Interessen und Bedürfnissen gibt es weitaus mehr Gemeinsamkeiten zwischen streitenden Parteien, als nur die zwei gegenteilig vertretenen Standpunkte. So ist es oftmals möglich, für beide Parteien bessere Ergebnisse zu erzielen. Die meditative Beratung bringt den mediativen Ansatz aus dem Mediationsverfahren in die Beratungspraxis des Rechtsanwaltes. Im wesentlichen geht es dabei darum, schon im Beratungsgespräch bzw. in der weiteren Geltendmachung der Ansprüche des Mandanten auch die Interessen und Bedürfnisse der beiden streitenden Parteien in den Fokus zu nehmen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sinnvoll ist, bei der Herangehensweise an einen Rechtsstreit auch die Interessen und Bedürfnisse der Gegenseite (und natürlich auch der eigenen Mandantschaft) bei der Lösungsfindung einfließen zu lassen. So bietet es sich insbesondere in familienrechtlichen Angelegenheiten an, gewisse Standpunkte eines Elternteils nicht mit der „Brechstange“durchzusetzen, sondern auch darauf zu achten, was die eigene Handlung bei dem anderen auslösen könnte (ob Sie gegebenenfalls genau das Gegenteil bewirken könnte, von dem was gewollt ist).

Wie in keinem anderen Rechtsgebiet ist es im Familienrecht notwendig, dass die beteiligten Eltern nach einem Sorgerechtsstreit, Umgangsrechtsstreit bzw. Unterhaltsrechtsstreit noch miteinander reden können und durch den Rechtsstreit deren Verhältnis nicht endgültig zerstört wird. Sind sie auch an einer weitsichtigen rechtlichen Beratung interessiert, die durch die Mitberücksichtigung von Interessen und Bedürfnissen aller beteiligten Personen gekennzeichnet ist, so rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin in unserer Rostocker Kanzlei.

Für eine maximal einstündige Erstberatung stellen wir Ihnen 70 €* in Rechnung. Über die weiteren Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden sie im Rahmen der Erstberatung aufgeklärt.

* Alle Preise verstehen sich inkl. Mwst.

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