Umgangsrecht zu Weihnachten – Gericht muss, wenn es die Anreise zum Weihnachtsumgang regelt, sich auch mit den Alternativanreisemöglichkeiten auseinandersetzen

Die Familiengerichte können, wenn dies von Elternteilen beantragt wird, den Umgang des Kindes mit dem nicht regelmäßig betreuenden Elternteil regeln. Sind die Eltern derart unterschiedlicher Meinung, dass eine gerichtliche Regelung her muss, ist es auch teilweise angezeigt die Hinreise und die Rückreise vom Weihnachtsumgang zu regeln. Dies gilt um so mehr, je weiter die Eltern auseinander wohnen. Dabei hat grundsätzlich derjenige Elternteil die Anreisekosten zu tragen, der den Umgang wahrnehmen will. Nur in Ausnahmefällen, wenn etwa der andere Elternteil absichtlich möglichst weit weg vom anderen Elternteil verzogen ist, kann man diesen Elternteil zur Tragung der Kosten mitverpflichten.

Wird nun also vom Gericht auch die Hinreise und die Rückreise von einem Umgang zu Weihnachten geregelt, muss sich das Gericht auch mit allen möglichen, zur Verfügung stehenden, Reisemöglichkeiten auseinandersetzen.

So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden: In einem Beschluss vom 14. 2. 2006 (1 BvR 98/06) entschied es, dass das vorbefasste Gericht fälschlicherweise eine Anreise mit dem Flugzeug angeordnet hatte, obwohl vor den Weihnachtsfeiertagen gar keine Flüge in das Gebiet, in dem der Kindesvater wohnte, angeboten wurden. Das Gericht entschied, dass zumindest auch darüber nachgedacht werden müsste, ob eine Zugfahrt mit Kinderzugbegleitung in Frage gekommen wäre. Das hatte das Gericht versäumt.

In dem vorliegenden Fall musste die Kindesmutter daher bis zum Bundesverfassungsgericht hochklagen, um den gerichtlichen Beschluss, der es ihr auferlegte, ihr Kind via Flugzeug unbegleitet nach Süddeutschland fliegen zu lassen, aufheben zu lassen.

Haben auch Sie Fragen zum Umgangsrecht zu Weihnachten oder wünschen Sie eine Durchsetzung eines Kontaktes zwischen Ihrem Kind und Ihnen zu den Weihnachtsfeiertagen, so rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin in unserer Rostocker Kanzlei.