Können die Eltern eines Ehegatten Geld zurück fordern, welches sie dem Paar während intakter Ehe zur Abzahlung eines Hauskredites gegeben haben?
Schwiegereltern unterstützen den Immobilienkredit – was passiert nach einer Scheidung?
Scheitert eine Ehe, bleiben nicht nur für die ehemaligen Ehegatten viele Fragen, sondern z.B auch für die Schwiegereltern: Bekommen sie ihr Geld zurück, dass sie während intakter Ehe ihrem Kind und dessen Partner zur Abzahlung eines Hauskredites haben zukommen lassen?
Unentgeltliche Zuwendungen (besser bekannt als Schenkungen) berechtigen grundsätzlich nicht zu einer Rückforderung. Allerdings kommt es im Falle einer schwiegerelterlichen Schenkung darauf an, wofür diese Schenkung gedacht war und was sie bewirken sollte. Auch eine Schenkung hat eine Geschäftsgrundlage: Die bei Vornahme zutage getretenen, für beide erkennbare, gemeinsame Vorstellungen. Werden diese Vorstellungen nicht erfüllt, fällt die Grundlage der Schenkung weg.
Schließt das eigene Kind eine Ehe, wird allgemein erwartet, dass die Ehe Bestand hat. Alle währenddessen geleisteten Zuwendungen durch Schwiegereltern beruhen auf dieser für das Schwiegerkind erkennbaren Erwartung und haben zugleich den Zweck vor allem dem eigenen Kind auf Dauer zugute zu kommen. Das ist demnach die Geschäftsgrundlage der Schenkung, d.h. deren Motiv. Fällt diese Geschäftsgrundlage weg (z.B. durch die Scheidung), so kann es dazu kommen, dass die Schwiegereltern nicht an ihren Geldzuwendungen festhalten müssen, wenn ihnen dies nicht zumutbar ist und sie die gemachten Schenkungen zurückverlangen können. Dafür ist eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände (Einkommensverhältnisse der Schwiegereltern und des ehemaligen Schwiegerkindes, der Umfang der geleisteten Zuwendungen und auch der noch vorhandene Bereicherungen) nötig.
Sind die Schenkungen beiden Ehepartnern zugutegekommen, so besteht nur eine hälftige Rückforderung gegen das Schwiegerkind. Für die Abzahlung eines Kredites für das Haus, in dem das ehemalige Ehepaar lebte, ist festzuhalten, dass beide Ehepartner davon profitierten, da sie kostengünstiger wohnen konnten und durch die Zuwendungen von ihren Darlehensverbindlichkeiten befreit wurden. Dadurch wird das Einkommen der Familie insgesamt bereichert.
Der BGH entschied (X II ZB 666/13), dass nur der Tilgungsanteil des Hauskredites nach Scheidung vom Rückgewähranspruch umfasst sein.
Etwaige Zinsen, die für den laufenden Lebensunterhalt genutzt würden, sind nicht zurück zu erstatten. Dabei kann es in der Praxis dazu kommen, dass der Betrag deutlich geringer ist als die geleistete Summe der Zuwendungen während der Ehe. Zudem verjährt ein solcher Anspruch der Schwiegereltern gegen das ehemalige Schwiegerkind innerhalb von 3 Jahren nach Einreichung des Scheidungsantrags.