2. Ehe – wie verhält es sich mit den Unterhaltspflichten für den ersten Ehegatten?

Grundsätzlich werden nacheheliche Verhältnisse in der Unterhaltsberechnung nur berücksichtigt, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, bzw. durch die Ehe bedingt oder mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren. So wird eine während der Ehe erwartete Beförderung mit eingerechnet, sollte jedoch einige Jahre nach der Scheidung ein unerwarteter Karrieresprung anstehen, findet der keine Beachtung in der Unterhaltspflicht. Grundlage der Berechnung sind immer die während der Ehe herrschenden Lebensverhältnisse.
Doch wie sieht es bei einer neuen Ehe aus? Hat der ehemalige Ehegatte das Recht auf unveränderte Unterhaltszahlung trotz neuer ehelicher Verpflichtungen des Unterhaltszahlenden? Der Unterhalt bemisst sich nach dem Halbteilungsprinzip, wobei jedem Ehegatten sozusagen die Hälfte zusteht. Hier kommt es darauf an, wie viel der Unterhaltspflichtige verdient. Solange er seinen eigenen Unterhalt angemessen bestreiten kann, ist er zur vollen Zahlung des nachehelichen Unterhalts verpflichtet. Sollte das Einkommen dafür nicht ausreichen, liegt ein sogenannter Mangelfall vor. Dabei hat der Unterhaltsberechtigte durch die Zahlung mehr zur Verfügung, als dem Unterhaltspflichtigen selbst bleibt. Dann wird die Unterhaltshöhe angepasst.
Dort bleibt der neue Ehegatte außen vor, denn die neue Ehe steht nicht in irgendeinem Bezug zur alten Ehe. Außer der neue Ehegatte steht dem geschiedenen Ehegatten im Rang gleich. Dies ist z.B. der Fall, wenn aus der neuen Ehe minderjährige Kinder hervorgegangen sind. Dann steht dem neuen Ehegatten genauso wie dem ehemaligen Gatten ein Unterhalt in Form von Betreuungsgeld zu. Sollte dies zutreffen, so wird eine Dreiteilung des gesamten unterhaltsrelevanten Einkommens durchgeführt. Das heißt, die Berechnung stützt sich auf das Einkommen aller drei Beteiligten (dem berechtigten Ehegatten, dem Verpflichteten und dem neuen Ehegatten). Daraus ergibt sich, dass der ehemalige Ehegatte 1/3 des Gesamteinkommens erhält, während dem neuen Ehepaar 2/3 verbleiben.

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