Wann kann eine Scheidung unter Hinzuziehung nur eines Rechtsanwalts durchgeführt werden?

Haben beide Eheleute die Absicht sich einvernehmlich scheiden zu lassen, ist es möglich nur einen Anwalt mit der Beratung und Durchführung des Verfahrens zu beauftragen. Grundsätzlich kann eine gemeinsame anwaltliche Beratung und Vertretung im Scheidungsverfahren solange durchgeführt werden, bis die Eheleute offenkundig gegensätzliche Interessen verfolgen und die Wahrung der anwaltlichen Neutralität nicht länger möglich ist. Treten im Laufe der Beratung oder des Verfahrens jedoch diese Differenzen zu Tage, so ist der Anwalt von sich aus verpflichtet, die gemeinsame Vertretung zu beenden.

Eine einvernehmliche Scheidung ist danach problemlos mit nur einem Anwalt möglich.

Haben Sie weitergehende Fragen zum Scheidungsverfahren und den Möglichkeiten, dies möglichst einvernehmlich und schnell durchzuführen, rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin in unserer Rostocker Kanzlei.