Darf der erwerbslose Ehegatte Altersvorsorge gegenüber Elternunterhalt abziehen?
Ein nicht erwerbstätiger Ehegatte ohne eigenes Einkommen muss in der Regel nicht selbst für das Alter vorsorgen. Dies geschieht vielmehr durch den Familienunterhalt des erwerbstätigen Ehegatten, wodurch der erwerbslose Ehegatte im Alter durch dessen gesetzliche oder private Rente abgesichert ist.
Reicht diese Altersvorsorge jedoch nicht aus, ist auch der Teil des Vermögens des erwerbslosen Ehegatten geschützt, der dieses mögliche Versorgungsdefizit ausgleicht. Neben Renten- und Lebensversicherungen sind bei dieser Berechnung auch Wertpapiere sowie Fonds- und Sparvermögen zu berücksichtigen.
Nur wenn danach beim erwerbslosen Ehegatten freies verwertbares Vermögen übrig bleibt, kann dadurch die Leistungsfähigkeit zum Elternunterhalt gegeben sein.