Wann kann eine Ehe geschieden werden?
Eine Ehe muss gescheitert sein, damit sie geschieden werden kann.
Von einer gescheiterten Ehe geht man dann aus, wenn „die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass die Ehepartner diese wiederherstellen“, so § 1565 BGB.
Ob ein Fall des Scheiterns vorliegt, muss das zuständige Familiengericht prüfen. Im Normalfall geschieht das, indem der Richter mit den beteiligten Ehegatten spricht und sie befragt, seit wann sie getrennt voneinander leben und ob es noch Versorgungsleistungen gibt, die man füreinander erbrachte.
Wenn sich die Ehegatten sogar über das Scheitern der Ehe streiten, muss gegebenenfalls eine Zeugenvernehmung durchgeführt werden oder es sind auch andere Beweismittel in das Verfahren einzuführen, mit denen man das Scheitern und das Trennungsdatum beweisen könnte.
Das Gesetz hilft in vielen Fällen aber durch eine Vermutung: Gemäß § 1566 BGB besteht eine unwiderlegbare Vermutung, dass, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen und die Trennung mindestens ein Jahr her ist, das Scheitern der Ehe sodann vermutet wird.
Dann hat das Gericht auf Antrag den Scheidungsbeschluss zu erlassen.
Haben Sie weitergehende Fragen zur Scheidung, so rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin in unserer Rostocker Kanzlei.