Kann ich von meinem Mann erben, wenn dieser zu Lebzeiten der Scheidung noch nicht zugestimmt hat?

Möchten die Eheleute sich einvernehmlich scheiden, aber einer der beiden verstirbt währenddessen, so ist ein Erbrecht des hinterbliebenen Ehegatten nicht von vorne herein ausgeschlossen. Vielmehr kommt es darauf an, welche Verfahrenshandlungen der Erblasser vorgenommen hat. Eine außerhalb des Scheidungsverfahrens abgegebene Erklärung, sich scheiden lassen zu wollen, gegenüber dem Ehepartner reicht hierbei nicht aus. Hat der Verstorbene also nicht ausdrücklich im Verfahren der Scheidung zugestimmt, so besteht weiterhin die Möglichkeit für den Ehepartner das Erbe anzutreten.

Haben Sie Fragen zu Bereichen der Scheidung oder des Erbrechts von Ehegatten, so rufen Sie und an und vereinbaren einen TErmin in unserer Rostocker Kanzlei.